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Hexenverfolgung à la Afghanistan

Seit August 2006 gewinnen die Taliban wieder an Einfluss. Mädchenschulen brennen, Lehrerinnen und Parlamentsabgeordnete werden mundtot gemacht, Frauenrechtlerinnen und Journalistinnen erschossen, die Religionspolizei soll wieder eingeführt und Straßen sollen nicht gebaut werden, wie z.B. im Dorf Scheweki, wo unsere NAZO-Bäckerei ist. Dort lehnten die Dorfvorsteher den Ausbau ihrer Zufahrtstraße zur Hauptstraße nach Kabul mit der Begründung ab: „… damit unsere Frauen nicht ins Kino gehen können“*.  – Und nun das neue EHEGESETZ.

Selbst die Fernsehnachrichten bringen kurze Bildbeiträge, in dem wütende Männer und schwarz verschleierte Frauen das kleine Grüppchen tapferer Demonstrantinnen beschimpfen – ja sogar mit Steinen bewerfen. 200 Frauen sind in Kabul auf die Straße gegangen, um gegen den Verfassungsbruch des neuen Ehegesetzes zu protestieren – 1000 Menschen (Frauen und Männer) haben das neue Ehegesetz mit dem Slogan  „Tod den Sklaven der Christen“ verteidigt.

Das erinnert mich an 1988, als ich eine Versammlung der Anhänger von Gulboudin Hekmatyar im pakistanischen Exil filmte und die aufgeputschte Männermenge skandierte: „Tod dem Osten, Tod dem Westen.“(Tod den Russen, Tod den Amerikanern) Unsere westlichen Werte, vor allem die Gleichberechtigung von Frau und Mann, stießen und stoßen immer noch auf heftigste Ablehnung.

Bis 1998 war die Weltöffentlichkeit jedoch froh, dass „Freiheitskämpfer“ wie Sayaf, Hekmatyar oder Rabbani die sowjetische Armee zum Rückzug gezwungen hatten – das große Ziel, die Sowjetunion zu besiegen, war geschafft. Die Mudschaheddin übernahmen die Macht in Afghanistan. Einer ihrer ersten Amtshandlungen war es, die frauenfreundliche Verfassung ihrer Vorgängerregierung außer Kraft zu setzen, die Geschlechtertrennung  am Arbeitsplatz und in den Schulen wieder einzuführen und die islamische Kleiderordnung vorzuschreiben, nach der eine Frau nur mit der Tschadari – dem Ganzkörperschleier – bekleidet und in männlicher Begleitung das Haus verlassen darf. Der neue Präsident Rabbani erließ sogleich eine FATWA** zur Frauenfrage, die befand: „Bildung von Frauen ist die Quelle der Verführung und Verworfenheit. Für eine Frau besteht keine Notwendigkeit, das Haus zu verlassen. …“
Damals nahm die Weltöffentlichkeit keine Notiz vom Sklavendasein der Frauen in Afghanistan.

So gesehen ist der Protest, den das neue Ehegesetz heute auslöst, ein Fortschritt. Heute schaut keiner mehr weg – heute ist die Solidarität mit den afghanischen Frauen zu einer weltweiten Bewegung geworden, die den Präsidenten Hamid Karzai gezwungen hat, das schon unterschriebene Gesetz erneut überprüfen zu lassen.
Natürlich besteht die Gefahr, dass der Präsident auf die schnelle Vergesslichkeit des Westens setzt und letztendlich das Gesetz doch in Kraft tritt.Genau dies aber soll in diesem Fall nicht passieren. “Die EU sandte gemeinsam mit Kanada und der Schweiz deshalb bereits am 12. April eine recht harsche Demarche - eine Art Blauer Brief in der Diplomatensprache - an das Kabuler Außenministerium. Darin wird, so Diplomaten, eindeutig mitgeteilt, dass man "entscheidende Änderungen" erwarte. Eine Antwort auf das kritische Schreiben allerdings steht noch aus.“***

Die Demonstration der 200 Frauen in Kabul ist eine weitere Etappe um mehr Frauenrechte, um die Durchsetzung der Rechte, die die Verfassung von 2004**** den Frauen zugesteht. Allerdings lassen sich die Lebensgewohnheiten, die Sitten und Gebräuche nicht so leicht ändern wie eine Verfassung. Die jahrhundertealten Traditionen, in denen sich vorislamische mit islamischen Vorschriften vermischen, sind in der Bevölkerung fest verankert, und die Angst, dass die alten durch neue - westliche - Werte ersetzt werden sollen, ist groß. Besonders deutlich spüren die Menschen das im Umgang mit ihren Frauen und Mädchen, im alltäglichen Familienleben.

Hier ist ein Zwiespalt aufgebrochen:
Vor allem die streng Gläubigen bestehen auf der traditionellen Rolle der Frau. Die Frau verkörpert die Ehre des Mannes, der Familie, ja des ganzen Volkes. Sie bringt Kinder zur Welt, erzieht sie, kümmert sich um die Großfamilie und wird so zur Repräsentantin der „echten“ afghanisch-islamischen Kultur. Eine moderne Frau, die außerhalb des Hauses zur Schule geht, einen Beruf erlernt und ihn dann auch ausübt, kann sich nicht 100% um die Familie kümmern und stellt damit gerade diesen Wert in Frage.

Afghanische Frauenrechtlerinnen haben begonnen, die Traditionen – hier vor allem den Ehrenkodex der Paschtunen, das Paschtunwali – zu hinterfragen, inwieweit sie im Einklang mit dem Islam stehen. So heißt es in der afghanischen Frauenzeitschrift Womens Mirror schon 2005: „Aber der heilige Islam, dessen Existenz vor 14 Jahrhunderten begann, respektierte die Rechte der Frauen ... und machte alle Regelungen und Gesetze gleich.“ Mit einem derartigen auf Gleichberechtigung abzielenden Diskurs schließen sich die islamischen Frauenrechtlerinnen in Afghanistan einer zunehmend breiteren Strömung von Feministinnen in der islamischen Welt an, die mittels einer Re-Interpretation der islamischen Quellen den staatlichen und lokalen Patriarchen das Deutungsmonopol über die religiösen Texte, den Koran, streitig machen und ein frauenfreundliches Gesicht des Islam zu entdecken suchen.

Der Kampf um die Gleichberechtigung ist ein langer Weg, verbunden mit vielen schmerzlichen Rückschritten – aber der Protest der mutigen Frauen in Kabul hat gezeigt, dass die Afghaninnen für ihre Rechte kämpfen.  
Zum anderen zeigt das weltweite Echo auf diese Demonstrationen, dass sich Afghanistan zu einem normalen Mitglied der Weltgemeinschaft entwickelt. Diesmal wurde nicht über Terror, Attentate, Autobomben, über Gewalt im weitesten Sinne diskutiert, diesmal stand die weltweite Solidarität  mit den afghanischen Frauen im Vordergrund.
Die Frauen in Afghanistan haben damit ein Zeichen gesetzt – weit leuchtender und wichtiger als männliche Gewaltnachrichten es könnten.

* Zitat des Dorfältesten in Scheweki

** Verbindliche Antwort auf eine an ein geistliches Gremium gestellte Frage zur Auslegung des islamischen Rechts

*** Spiegel online 15.04.09

**** Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan
Artikel 22:
Jegliche Form von Bevormundung oder Bevorzugung unter den Bürgern Afghanistans ist verboten.
Die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, haben vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten.
(Übersetzung des Max Planck Institutes)

Kabul, Altstadt: Markt und Blaue Moschee
Kabul, Altstadt: Markt und Blaue Moschee.